Lizenzfreier Funk

CB- Funk

CB-Funk wird für alle Arten von privater, nichtkommerzieller Funkkommunikation benutzt. Er ist als Jedermannfunk zum persönlichen Informations- und Meinungsaustausch gedacht. Ähnlich wie in Internetchatrooms kann hier jeder mit jedem kommunizieren, ohne ihm jemals begegnet zu sein. So weiß man nie genau, wer gerade mithört und kann häufig neue Menschen kennenlernen.

Das Betreiben von selbst hergestellten Funkgeräten ist im CB-Funk nicht gestattet. CB-Funk-Antennen dürfen unter Beachtung von Vorschriften selbst gebaut und verwendet werden.

Die mit CB-Funkgeräten erzielbare Reichweite ist von verschiedenen Faktoren wie z. B. Sendeleistung, Antennenbauart, Antennenstandort und umliegender Bebauung abhängig.

Mit auf dem Hausdach montierten Stationsantennen, meist Vertikalstrahlern, deren mechanische Länge 5,50 m und 6,50 m (entsprechend 1/2 bis 5/8 der Wellenlänge λ) beträgt, sind Reichweiten von ca. 20 km bis 80 km möglich. Durch den Einsatz von Richtantennen kann die Reichweite erheblich gesteigert werden. In Österreich ist der Betrieb von Richtantennen im CB-Funk nicht gestattet.

Bei Verwendung von Mobilantennen (meist verkürzte 1/4-λ-Strahler) beträgt die Reichweite normalerweise etwa 10–30 km. Mit langen Mobilantennen (ca. 1,50 m bis 2,65 m) können – abhängig von Standort und Montagehöhe – manchmal fast so große Reichweiten wie mit Stationsantennen erzielt werden.

Handfunkgeräte verfügen meist über stark verkürzte Antennen. Wegen des sehr schlechten Wirkungsgrades solcher Antennen sind die damit erzielbaren Reichweiten von 0,5 bis 5 km deutlich kleiner. Da CB-Handfunkgeräte jedoch meist über eine austauschbare Antenne samt entsprechendem Anschluss verfügen, lassen sich über entsprechende Adapter verschiedenste andere Antennen damit benutzen. Sofern ein Handfunkgerät im Batteriebetrieb nicht mit geringerer Leistung als den für den CB-Funk erlaubten Werten sendet, sind in diesen Fällen dieselben Reichweiten möglich wie mit anderen CB-Funkgeräten.

Einflüsse des Funkwetters, zumeist durch Sporadic-E, äußern sich gelegentlich in Reichweitensteigerungen bis über 2000 km, wodurch der Charakter eines reinen Nahbereichsfunks verloren geht und lokale Kommunikation erschwert wird. Manche CB-Funker führen in solchen Zeiten internationalen Funkverkehr durch.

Oben zwei moderne CB-Mobilfunkgeräte, unten ein CB-Exportfunkgerät mit SSB und erhöhter Sendeleistung aus den 1980er Jahren.

Das meteorologische Wetter besitzt kaum Einfluss auf die Reichweite.

CB-Funkgerät im LKW

Durch das Aufkommen von Mobiltelefonen und Internet hat der CB-Funk nach seinem Verbreitungsmaximum in den frühen 1990er Jahren stark an Popularität verloren. Früher waren CB-Funkgeräte auch in Privatfahrzeugen häufig zu finden, viele Nutzer versprachen sich dadurch schnelle Hilfe bei Pannen oder Notfällen. Heute findet man seltener mit CB-Funk ausgestattete PKW, weil Mobiltelefone oft diese Rolle übernommen haben. Von LKW-Fahrern wird CB-Funk jedoch noch häufig genutzt, um z. B. Staumeldungen abzusetzen. Bei der Absicherung von Veranstaltungen, z. B. Motor- oder Radsportveranstaltungen, spielt CB-Funk seit Jahren eine immer kleiner werdende Rolle. Hier werden heute verstärkt PMR-Funkgeräte oder Freenet-Geräte verwendet, weil diese Geräte wesentlich kompakter und handlicher sind.


Quelle: Wikipedia

Freenet

Für das Freenet waren ursprünglich nur drei Kanäle im 12,5-kHz-Raster freigegeben. Im Januar 2007 wurde die Kanalzahl auf sechs Kanäle erhöht. Seit dem 23. November 2016 dürfen diese sechs Kanäle neben der herkömmlichen analogen Sprachübertragung auch für digitale Sprachübertragung genutzt werden. Des Weiteren ist seitdem im selben Frequenzraum auf zwölf neu geschaffenen Kanälen im Bereich von 149,021875 MHz bis 149,115625 MHz digitaler Sprechfunk im 6,25-kHz-Raster zulässig.[1]

Mit der Amtsblattverfügung Nr. 60/2019[2] hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Nutzungsbedingungen für den Freenet-Funk angepasst. So wurde die maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) von 0,5 Watt auf 1 Watt erhöht. Das Verbot der Freenet-Nutzung im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb in Lagen oberhalb von 600 m wurde aufgehoben. In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind jedoch weiterhin lediglich 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet. Des Weiteren beschränkt die Verfügung die Nutzung auf Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten.

Im Rahmen der Nachbarstaatenregelung dürfen keine schädlichen Störungen bei Frequenznutzungen in Nachbarstaaten verursacht werden. Wenn durch die Frequenznutzung Störungen bei Frequenznutzungen in Nachbarstaaten auftreten, hat der Frequenznutzer auf Aufforderung der Bundesnetzagentur unverzüglich den Sendebetrieb auf den beanstandeten Frequenzen einzustellen.

Freenet-Funkgeräte müssen den Anforderungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) entsprechen. Es dürfen beispielsweise nur Funkanlagen verwendet werden, die für den Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Zudem muss jedem Gerät eine Konformitätsbescheinigung beiliegen.

Mit Freenet-Geräten ist eine realistische Reichweite von 500 m bis 5 km (abhängig von Hindernissen wie Häusern oder Bäumen) erreichbar. Die Freiraumdämpfung ist nicht so hoch wie bei den auf höheren Frequenzen angesiedelten Jedermannfunkanwendungen SRD/LPD und PMR446. Die Antennen der Geräte sind oft abnehmbar, so dass man sie zur Erhöhung der Reichweite durch Antennen mit höherem Antennengewinn ersetzen kann. Dabei ist darauf zu achten, dass die effektive Strahlungsleistung nicht unzulässig hoch wird.



Quelle: Wikipedia

PMR

Als Modulationsverfahren wird analoge Frequenzmodulation verwendet. Bei den verwandten Funkanwendungen dPMR und DMR wird die Sprache digital übertragen.

Die analog betriebenen Kanäle haben ein Kanalraster von 12,5 kHz; die digital betriebenen Kanäle (dPMR446/DMR Tier I) können je nach Zugriffsverfahren mit einer Kanalbandbreite und einem Kanalraster von 6,25 kHz oder 12,5 kHz verwendet werden. Ein Sendezyklus darf maximal 180 Sekunden dauern, die maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) beträgt 0,5 Watt.

Die Frequenzzuteilung ist in Deutschland laut Verfügung 46/2020 der Bundesnetzagentur (BNetzA) bis zum 31. Dezember 2030 befristet.

Analoge Frequenznutzung

Der Frequenzbereich ist in 16 Kanäle im 12,5-kHz-Raster unterteilt.[1] Zur Vermeidung von Nachbarkanalstörungen direkt unterhalb von 446,0 MHz wurde das Kanalraster gegenüber der normalen Anordnung, bei der der erste Kanal genau die Frequenz 446 MHz erhalten hätte, um 6,25 kHz und damit um eine halbe Kanalbreite angehoben (also auf 446,00625 MHz). Aufgrund des für analoge Funkgeräte mit festem Frequenzraster besonderen Offsets von 6,25 kHz erschwerte man gleichzeitig die Einsatzmöglichkeit von nicht zugelassenen Geräten, wie z. B. analogen Amateurfunkgeräten mit erheblich größerer Sendeleistung als den zugelassenen 0,5 Watt. Digitale Amateurfunkgeräte mit Direct Digital Synthesis (DDS) zur Frequenzerzeugung beherrschen aber auch das verwendete 6,25-kHz-Raster von PMR.


Kanal 01: 446,00625 MHz

Kanal 02: 446,01875 MHz

Kanal 03: 446,03125 MHz

Kanal 04: 446,04375 MHz

Kanal 05: 446,05625 MHz

Kanal 06: 446,06875 MHz

Kanal 07: 446,08125 MHz

Kanal 08: 446,09375 MHz

Kanal 09: 446,10625 MHz

Kanal 10: 446,11875 MHz

Kanal 11: 446,13125 MHz

Kanal 12: 446,14375 MHz

Kanal 13: 446,15625 MHz

Kanal 14: 446,16875 MHz

Kanal 15: 446,18125 MHz

Kanal 16: 446,19375 MHz 

Quelle: Wikipedia